Widerrufsbelehrung
Thomas B. möchte in Immobilien investieren. Nach kurzem Rumstöbern im Internet hat er das passende Objekt gefunden und sendet dem Immobilienmakler eine Anfrage und bittet um weitere Informationen und einen Besichtigungstermin. Doch statt eines Exposés und Terminvorschlägen bekommt Thomas B. eine E-Mail zugesandt mit verwunderlichen Worten wie „Maklervertrag“ und „Widerrufsrecht“. Verwirrt ruft Thomas B. beim zuständigen Makler an und möchte sich erkundigen, was dies soll. Er möchte das Objekt doch erstmal besichtigen und nicht gleich einen Maklervertrag unterzeichnen.
Der Immobilienprofi klärt am Telefon auf: „Die Europäische Union möchte die Rechte von Verbrauchern stärken und hat deshalb ein neues Gesetz erlassen. Jeder Maklervertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern er nicht in den Geschäftsräumen des Vermittlers zustande gekommen ist. Bisher ist ein Maklervertrag unbewusst entstanden ohne eine Unterschrift und nur durch das Handeln des Interessenten. Wie beispielsweise beim Tanken an der Tankstelle oder beim Einsteigen in die S-Bahn. Auch hier werden Verträge ohne Unterschriften abgeschlossen.
Der Immobilienmakler ist nun durch das neue Gesetz verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Hierzu gibt es zwei Varianten:
Sie warten 14 Tage bis die Widerrufsbelehrung abgelaufen ist, um das Exposé zu erhalten und die Wohnung zu besichtigen oder Sie verkürzen durch eine Bestätigung die Widerrufspflicht und der Makler kann so schon innerhalb der 14 Tage für Sie tätig werden und Ihnen ein Exposé und Terminvorschläge für die Besichtigung zukommen lassen.“
Nun versteht Thomas B., dass er sich durch Unterzeichnen des Vertrags nicht verpflichtet, etwas zu bezahlen, sondern erst Kosten auftreten, wenn der Makler ihm erfolgreich eine Wohnung vermittelt hat.
Lohnt es sich eine Widerrufsbelehrung durch die Bestätigung zu verkürzen?
Definitiv! Denn der Immobilienmakler möchte so schnell wie möglich für Sie tätig werden. Sollten Sie die 14 Tage abwarten, kann es gut sein, dass jemand anderes Ihnen die Immobilie in dieser Zeit wegschnappt.
Angst vor unerwarteten Kosten brauchen Sie nicht haben. Der Maklervertrag erlischt, sofern Sie nicht mehr an dem Objekt interessiert sind und es entstehen nur Kosten bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag.
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