“Winterdienstzeiten: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich darauf vorbereiten”
Der Winter ist eine schöne Jahreszeit, aber auch eine Herausforderung für Gebäudeeigentümer und Hausverwalter. Eine wichtige Aufgabe in dieser Jahreszeit ist der Winterdienst, insbesondere das Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßen, um Unfälle zu vermeiden.
Der Winterdienst muss während der Winterzeit durchgeführt werden, in der Regel von Montag bis Samstag zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr. Es ist wichtig zu beachten, dass bei dauerhaftem Schneefall nicht garantiert werden kann, dass der Schnee zu diesen Zeiten durchgehend geräumt oder gestreut wird. In diesen Fällen müssen Bewohner oder Hausmeister regelmäßig den Schnee räumen und streuen.
Anders ist es, wenn der Schneefall aufhört. In diesem Fall hat der Bewohner oder Hausmeister in der Regel 30 Minuten Zeit, um den Schnee zu räumen oder zu streuen. Es ist wichtig, dass diese Aufgaben von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Gehwege und Straßen sicher sind.
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