Im Winter besteht für Eigentümer die gesetzliche Pflicht, Gehwege, Zufahrten und Treppen auf ihren Grundstücken frei von Eis und Schnee zu halten. Werden diese Pflichten vernachlässigt, kann dies nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch zu hohen Haftungsansprüchen nach § 823 BGB. Ein professioneller Hausmeisterservice übernimmt die rechtssichere Umsetzung, dokumentiert die Maßnahmen und entlastet Eigentümer.